Änderungen im Österreichischen Weingesetz

 

Mitte Mai verabschiedete der Österreichische Nationalrat eine ganze Reihe von Änderungen im Weingesetz. Hier die Wesentlichen:

 
Zur besseren Abgrenzung von Weinherkünften und Vermeidung von Doppelgleisigkeiten wurden die burgenländischen Weinbaugebiete Neusiedlersee, Neusiedlersee-Hügelland, Mittelburgenland und Südburgenland abgeschafft. Künftig sollen alle Qualitätsweine des Burgenlandes das generische Weinbaugebiet "Burgenland" auf dem Etikett nennen. Die DAC-Weine tragen darüber hinaus die Bezeichnung des jeweiligen spezifischen Weinbaugebiets, also Neusiedlersee DAC, Leithaberg DAC, Mittelburgenland DAC oder Eisenberg DAC. 
 
Parallel dazu soll die Großlage "Südburgenland" geschaffen werden, die die beiden bisherigen Großlagen "Pinkatal" und "Geschriebenstein" ersetzt. Im Süßweinbereich wurde der Begriff "Ausbruch" als Trockenbeerenauslese definiert und im Sinne einer geschützten Herkunft exklusiv für den "Ruster Ausbruch", also für Trockenbeerenauslesen aus der Freistadt Rust, reserviert. Andere Weine dürfen nicht mehr mit dem Begriff Ausbruch bezeichnet werden. Quasi eine inoffizielle DAC.
 
Umbenannt wurde das Weinbaugebiet "Süd-Oststeiermark" in "Vulkanland Steiermark". In vollem Gang ist derzeit die exakte Lagen(=Rieden)abgrenzung in allen Anbaugebieten. Bei Weinen mit Lagenbezeichnung muss künftig das Wort "Ried" vor dem Namen der Lage auf dem Etikett stehen. Das dient der klaren Abgrenzung von Marken und Phantasiebezeichnungen: Wenn das Wort Ried vor einer geografischen Bezeichnung steht, handelt es sich zwingend um einen Wein aus einer gesetzlich definierten Einzellage. 
 

Einen anderen Weg als die VDP.Prädikatsweingüter geht Österreich in Sachen Kabinett: Der muss trocken (9 g/l RZ, Säure plus max. 2 g/l) sein und darf maximal 12,9 %vol. Alkohol aufweisen.

Die kompletten Neuerungen findet Ihr auf der Website der ÖWM.